Lehrgänge

Kostenlose Lehrgänge des Verbandes

Der Karateverband Nordrhein-Westfalen bietet gesonderte Lehrgänge für die Jugend/Junioren (bis 18 Jahre) und den Bereich der Senioren (ab 21 Jahre) an. Diese Lehrgänge finden überwiegend an den Wochenenden statt.
Die Lehrgänge sind als Trainingsunterstützende Maßnahme gedacht. Das regelmäßige Training in den Vereinen, können und sollen sie nicht ersetzen.

Der KarateNW bittet alle Dojoleiter, die besten Schüler regelmäßig zu unseren Lehrgängen zu schicken, damit unsere Maßnahme möglichst vielen Mitgliedern zugute kommt.


Lehrgänge für Senioren und Wettkampfrichter

Der Karateverband Nordrhein-Westfalen bietet gesonderte Lehrgänge für die Jugend/Junioren und den Bereich der Senioren an. Diese Lehrgänge finden überwiegend an den Wochenenden statt. Sie finden an vielen Stellen unserer Internetpräsenz Links, wo Sie die Möglichkeit haben, eine Route zu den Lehrgangshallen berechnen zu lassen.

Die Lehrgänge sind als Trainingsunterstützende Maßnahme gedacht. Das regelmäßige Training in den Vereinen, können und sollen sie nicht ersetzen. Der KarateNW bittet alle Dojoleiter, die besten Schüler regelmäßig zu unseren Lehrgängen zu schicken, damit unsere Maßnahme möglichst vielen Mitgliedern zugute kommt.

Darüber hinaus bietet der KarateNW regelmäßig Lehrgänge für Wettkampfrichter an. Unter fachkundiger Anleitung zweier DJKB-Bundeskampfrichter werden hier die Teilnehmer sukzessiv als Wettkampfrichter ausgebildet. Die Termine für diese Lehrgänge werden u.a. auch hier veröffentlicht.


Jugendarbeit und -förderung

Der KarateNW hat sich durch seine Satzung der Förderung der Jugendarbeit verpflichtet. Die Jugendabteilung des KarateNW ist am 18. 11. 1996 nach § 9 Jugendwohlfahrtsgesetz als Trägerin der freien Jugendhilfe öffentlich anerkannt worden. Jugendliche genießen in den Vereinen besondere Beachtung. Dazu wurde eine Jugendverordnung erlassen, die die Aufgabe hat, Jugendlichen den Karatesport näher zu bringen. Die grundsätzlichen Aufgaben der Jugendabteilung sind satzungsgemäß festgeschrieben:

  • Förderung des Sports/Jugendarbeit
  • Pflege der sportlichen Betätigung
  • Sicherung einer Persönlichkeitsentwicklung
  • Entwicklung neuer Formen des Sportes
  • Zusammenarbeit m. Jugendorganisationen
  • Pflege der internationalen Verständigung

Das Erreichen dieser Ziele wird durch die Organe der Jugendabteilung des KarateNW, dem einmal jährlich stattfindenden Verbandsjugendtag und vom Verbandsjugendausschuss (bestehend aus dem Präsidenten, der Abteilungsleitung und deren Assistenz) kontrolliert. Zusätzlich wird ein Jugendvertreter gewählt. Der KarateNW führt jugendgerechte Turniere (Kinder- und Jugendlandesmeisterschaften) durch. Auf den Landesmeisterschaften werden vom KarateNW nur erfahrende und lizenzierte Kampfrichter eingesetzt. Durch Pokale für die ersten drei Plätze soll den Jugendlichen ein zusätzlicher Anreiz für sportliche Leistungen gegeben werden. Talentierte Jugendliche werden durch ein spezielles Stützpunkttraining (Landeskader) gefördert. Termine für das Stützpunkttraining finden Sie auf dieser Internetpräsenz. Altersgruppeneinteilung bei Kindern und Jugendlichen

  • 6 – 11 Jahre
  • 12 – 14 Jahre
  • 15 – 17 Jahre
  • ab 18 Jahre Junioren