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Mitgliedschaft

Wie wird mein Dojo Mitglied im KarateNW ?

Der erste Weg ist die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle. Dort erhält man ein Aufnahmeformular und kann gleichzeitig die ersten Fragen loswerden. Nachdem das Aufnahmeformular mit Angaben zum Verein ausgefüllt ist, wird es zusammen mit dem Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid und der Vereinssatzung per Post an die Geschäftsstelle geschickt. Nach Sichtung der Unterlagen durch den Vorstand wird umgehend der Aufnahmebescheid samt dem „Merkblatt für eingetragene Vereine“ zugestellt. Das neue Mitglied wird nach Aufnahme in den KarateNW automatisch dem LSB NW angeschlossen.

Der LSB NW ist die Gemeinschaft der Sportverbände und Sportinstitutionen in Nordrhein-Westfalen. Er ist Mitglied im Deutschen Sportbund. Vereine können nicht unmittelbar Mitglied des LSB werden, weil nach dessen Satzung ausschließlich Sportfachverbände ordentliche Mitglieder auf Landesebene sein können. Ein Verein ist jedoch dem LSB angeschlossen, wenn er Mitglied eines Mitgliedsverbandes des LSB ist. Wenn der KarateNW ein neues Karatedojo aufgenommen hat, informiert er den LSB, der dann dem Verein die siebenstellige Vereinskennziffer erteilt und ihn der Sporthilfe e.V. meldet. Der Verein erlangt dann Versicherungsschutz und genießt vielfältige Förderungen.

Wer Mitglied des KarateNW ist, kann auch Mitglied in anderen Karateverbänden sein. Die Entscheidung darüber steht jedem Mitglied frei. Zur Finanzierung der Verbandsarbeit wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben.

Änderungen Ihrer Vereinsanschrift oder bei der Verantwortlichkeit von Person innerhalb Ihres Vereins, sowie alle weiteren relevanten Veränderungen sollten schnellstens der Geschäftsstelle mitgeteilt werden!

Darüber hinaus werden die Mitglieder gebeten ebenfalls Ihre E-Mail-Adresse sowie die Internetadresse Ihres Webauftritts an den Verband weiterzugeben, damit eine Publikation auf der Internetpräsenz des KarateNW möglich ist.

Werden Sie Mitglied im KarateNW!

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