Förderung von Vereinen, Turnieren und Lehrgängen
Der KarateNW richtet Karateturniere auf Landesebene aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des Verbandes. Diese Meisterschaften werden für Kinder, Schüler, Jugendliche (gemäß der Jugendordnung des Verbandes) und für Senioren veranstaltet. Die Bekanntmachung und die Einladung zu den Turnieren erfolgen über ein Rundschreiben an die Vereine oder durch Veröffentlichung im Fachorgan „der budoka“ und auf dieser Internetpräsenz. Andere Meisterschaften, z.B. Stadtmeisterschaften oder Vergleichskämpfe unterliegen der Verantwortlichkeit der ausrichtenden Vereine. Sie werden dennoch vom Verband unterstützt, wenn und soweit es die ausrichtenden Vereine wünschen. Die Hilfeleistung bezieht sich dabei auf organisatorische Abläufe, etwa bei der Listenführung ,den korrekten Angaben der Wettkampfmodi (Shiai), der Stellung von Kampfrichtern und Wettkampfärzten. Grundsätzlich begrüßt der KarateNW die Ausrichtung von Turnieren seitens seiner Mitglieder, solche Turniere müssen jedoch dem Reglement des jeweiligen Dachverbandes entsprechen.
Unterstützung der Mitgliedsvereine
Der KarateNW unterstützt in jeglicher Hinsicht seine Mitgliedsvereine. Jedoch sind Mittel, gerade auch finanzielle, ausschließlich den satzungsgemäßen Zwecken vorenthalten. Ein Anspruch der Mitglieder auf Mittel des Verbandes besteht nicht. Die Mitgliedsvereine des KarateNW werden in allen Fragen des Karate vom Verband betreut. Der KarateNW verfolgt dabei den Grundsatz, dass die Initiative zunächst vom Verein ausgehen sollte, da sich der Verband nicht in die internen Angelegenheiten seiner Mitgliedsvereine einmischt. Konkrete Hilfe wirdbeispielsweise bei folgenden Situationen gegeben:
- Neugründung eines Vereines
- Aufnahme oder Ummeldung in den KarateNW
- Ausrichtung von Turnieren
- Ausrichtung von Lehrgängen
- Beratung in satzungsmäßigen Angelegenheiten
- Aus- und Weiterbildung der Trainer/Übungsleiter
- Alle fachlichen Fragen zum Karate-Do