1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichung von Beiträgen und Gebühren an den KarateNW e.V. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgelegten Beiträge treten zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde.

 

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 7,50 € p.a./p.a. und ist spätestens zum 28.2. eines jeden Jahres zu entrichten.

 

  1. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des LSB und die GEMA enthalten.

 

  1. Die Berechnung des Beitrages an den KarateNW e.V. basiert auf den Mitgliederzahlen der angeschlossenen Vereine, welche diese zu Jahresbeginn an den LSB zu melden haben.

             

Die Vereine berechnen dann entsprechend ihrer Mitgliederzahl selbständig den jeweiligen Beitrag und führen ihn an den KarateNW e. auf folgendes Konto ab:

 

                            IBAN: DE15 4305 0001 0001 2127 11

 

  1. Die Ausstellung von Rechnungen ist nicht vorgesehen.

 

  1. Ab der 2. Erinnerung wird eine Mahngebühr i.H. von 5,– € erhoben. Wird der Beitrag danach nicht entrichtet, behält sich der Vorstand den Ausschluss und Kündigung aus dem KarateNW e.V. vor.

 

 

Stand: 23. Oktober 2022